SERVICE-TELEFON: ++49 / (0)2405 / 4469-0
Mo-Fr: 9:00-18:00 Uhr , Sa: 09:30 - 13:00 Uhr

Neue EU-Regelung: Reisepässe für Kinder erforderlich

Wichtig für die Planung Ihres Sommerurlaubs: Ab dem 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind, das ins Ausland reist, ein eigenes Reisedokument. Darauf weist das Bundesinnenministerium in Berlin hin.

Aufgrund europäischer Vorgaben sind Eintragungen im Reisepass der Eltern ab diesem Tag ungültig und berechtigten nicht mehr zum Grenzübertritt. Von dem Stichtag an brauchen daher alle Kinder ab Geburt bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument.

Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseland - Personalausweise zur Verfügung. Für die Eltern bleiben ihre bisherigen Dokumente allerdings weiterhin uneingeschränkt gültig.

Falls Sie eine Auslandsreise planen, sollten Sie für Ihre Kinder rechtzeitig neue Reisedokumente bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen. Das sind in aller Regel die örtlichen Einwohnermelde-, Bürger- oder Passämter.